Für wen sind Aus- & Weiterbildung nach BKrFQG

Wer bis zum 10.09.2008 (D-Klassen) bzw. 10.09.2009 (C-Klassen oder BE) noch keinen Führerschein dieser Klassen besaß, muss neben dem Führerschein eine Zusatzqualifikation erwerben. Alle davor haben Bestandsschutz und benötigen somit nur die sogenanten 5 Module

Wie erhalte ich die Zusatzqualifikation

Dafür gibt es folgende Möglichkeiten

  • Ausbildung zum Berufskraftfahrer (3 Jahre im Lehrbetrieb)
  • Beschleunigte Grundqualifikation (140 Std Vollzeitunterricht, Prüfung in Theorie)

Die Vorbereitung zur beschleunigten Grundqualifikation (BQ) für Berufskraftfahrer wird in zusammenarbeit mit einer Fahrschule bei uns angeboten. Nach Abschluss dürfen Sie dann am gewerblichen Gütervehrkehr teilnehmen

 

ACHTUNG

Fahrten im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr ohne gültigen Nachweis werden mit Strafen von bis zu 5.000 Euro für den Fahrer und bis zu 20.000 Euro für den Unternehmer belegt.

Starte mit uns im neuen Jahr 

Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Alle fünf Jahre haben Berufskraftfahrer bei der Führerscheinverlängerung fünf Tage Weiterbildung nachzuweisen. Die Inhalte der Weiterbildung müssen Themen aus drei Kenntnisbereichen enthalten.

Diese absolvierte Weiterbildung wird in Form des „Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)“ gegenüber Kontrollen zum gewerblichen Güterverkehr nachgewiesen. Sie gilt als Nachweis der „Berufskraftfahrerqualifikation“ und löst seit 23.05.2021 die Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.

Alle fünf Jahre sind 5 Weiterbildungen zu je 7 Stunden zum Erhalt dieses FQN vorgeschrieben. Eine grobe Übersicht über die Inhalte der Weiterbildung gibt folgende Übersicht:

Module in der Übersicht:

Modul 1  Kenntnisbereiche: 1.1, 1.2, 1.3 Ecotraining & Assistenzsysteme

Modul 2  Kenntnisbereich: 2.1 Sozialvorschriften / digitaler Fahrtenschreiber

Modul 3 Kenntnisbereiche: 1.3a, 3.3, 3.4, 3.5 Fahrsicherheit

Modul 4 Kenntnisbereiche 3.1, 3.6, 3.7 Schnittstelle Fahrer

Modul 5 Kenntnisbereich 1.4  Ladungssicherung


Es können aber auch je nach Anforderung Themeninhalte beliebig miteinander kombiniert werden. Es sind ein- oder mehrtägige Weiterbildungen bis hin zu einem zusammenhängenden 5–Tages–Block mit 7 Stunden pro Tag möglich. Die Weiterbildung kann auf fünf Jahre verteilt werden (1 Tag / Jahr).

Eine Besonderheit trifft noch auf alle Gefahrgut-Kraftfahrer zu. Wird innerhalb der 5 Jahre-Gültigkeit zum gewerblichen Fahren die ADR-Berechtigung erworben oder verlängert/aufgefrischt, so gilt damit ein Kenntnisbereich bereits als erfüllt! Diese Schulung ADR wird als Kenntnisbereich 3.7 bei Vorlage der neu erworbenen bzw. aktualisierten ADR-Karte für Weiterbildung der Berufskraftfahrer anerkannt.

Seit dem 23.05.2021 wird der Nachweis der Schlüsselzahl 95 nicht mehr auf dem Führerschein eingetragen sondern auf einer separaten Karte, dem sog. Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Von daher ist es den Führerscheinstellen nicht mehr möglich einen vorläufigen Führerschein mit der SZ 95 auszustellen. Der FQN wird direkt beim KBA beantragt und dauert i.d.R. 10 Werktage. Deswegen gilt künftig: Rechtzeitig an die Verlängerung der SZ 95 denken um ansonsten womöglich ungeplanten Urlaub zu verbringen.

Liegt bei einer Führerscheinverlängerung kein Weiterbildungsnachweis vor, bleibt die Fahrerlaubnis in vollem Umfang erhalten. Lediglich die Berechtigung zum gewerblichen Güterverkehr entfällt.

Qualifizierte Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Exzellente Weiterbildung für Berufskraftfahrer

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