Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeines

Thomas Dürr, im Weiteren mit Auftragnehmer bezeichnet, wird ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes mit ihm abgeschlossenen Vertrages, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Die Weiterbildung erfolgt nach den aktuell jeweils gültigen Gesetzen (BKrFQG) und den dazu erlassenen Verordnungen.

 

Anmeldungen / Teilnehmerzahl

Seminaranmeldungen müssen in schriftlicher (Brief, Fax) oder elektronischer (E-Mail) Form vorgenommen werden. Mündliche Anmeldungen sind nicht verbindlich. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin anerkannt. Die Seminargebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung bzw. spätestens bei Seminarbeginn fällig und zahlbar. Die Seminare werden ab 7 Teilnehmern durchgeführt. Um den Grundsätzen der Erwachsenenbildung gerecht zu werden, ist die Teilnehmerzahl grundsätzlich auf 20 beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung im gewünschten Kurs wegen Teilnehmermangel oder Überschreitung der Teilnehmerzahl nicht bedient werden, erfolgt zeitgerechte Information der gemeldeten Teilnehmer und gegebenenfalls wird ein Ausweichtermin angeboten. Im Falle einer Überbuchung kommt ein Vertrag in diesem Fall nicht zustande.

(Bei Inhouse-Seminaren nach dem BKrFQG muss der gestellte Schulungsraum von der zuständigen Anerkennungsbehörde genehmigt werden, dies erfordert in der Regel eine Vorlaufzeit von 8 Wochen, von Auftragserteilung an gerechnet, bis zur Durchführung der Weiterbildung.)

 

Seminarbestätigung

Nach Eingang der Anmeldung wird eine Seminarbestätigung/Rechnung per Post oder auf elektronischem Weg übersandt.

 

Preise / Leistungen

Es gelten die Preise, die mit der Seminarbestätigung oder der Rechnung mitgeteilt werden. Sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden, enthält die Seminargebühr:
Die Vermittlung der in der Seminarbeschreibung angegebenen Schulungsinhalte und die digitale Meldung beim BQR (Berufskraftfahrerqualifikationsregister) des KBA (Kraftfahrt-Bundesamt).
Wird eine weitere Meldung beim BQR notwendig, weil falsche Daten vom Teilnehmer oder seiner Firma gemeldet wurden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,-€ + 19% MWST fällig. Für das Löschen der vom Teilnehmer oder seiner Firma angegebenen falschen Daten aus dem BQR, wird eine weitere Bearbeitungsgebühr von 30,-€ + 19% MWST fällig.

 

Buchungsänderung

Kann ein Seminarteilnehmer das gebuchte Seminar nicht wahrnehmen, so ist er berechtigt, bis zum

14. Tag vor Kursbeginn nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer eine Buchungsänderung zugunsten eines zeitlich späteren Seminares vorzunehmen. Bereits bezahlte Seminargebühren werden angerechnet.

 

Rücktritt

Der Rücktritt von einem gebuchten Seminar hat schriftlich zu erfolgen. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden. Ein Rücktritt bis zum 14. Tag vor Seminarbeginn ist kostenlos möglich. Bei Rücktritt ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor Kursbeginn werden 50 % der Seminargebühren als Stornogebühr berechnet.

Bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Seminarbeginn werden 100% der Seminargebühren als Stornogebühr berechnet.

Bei Nichtantritt wird die gesamte Seminargebühr zur Bezahlung fällig. Eine nur zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zu Minderung des vereinbarten Preises.

Die Rücktrittsbedingungen gelten auch im Krankheitsfall und bei Streichung bereits genehmigten Urlaubs. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

Der Teilnehmerpreis enthält keine Rücktrittsversicherung. Diese muss der Teilnehmer gegebenenfalls selbst abschließen.

Bei Weiterbildungsschulungen nach BKrFQG wird keine Meldung ins BQR gemacht, wenn der Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht in dem Vorgeschriebenen Umfang von mindestens 7 Unterrichtsstunden à 60 Minuten pro Schulungstag anwesend war.

 

Widerruf

Siehe Widerrufsbelehrung.

 

Absagen durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer behält sich vor, Seminare abzusagen, sofern die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder bei unvorhergesehener Verhinderung der Referenten. In einem solchen Fall wird ein Ausweichtermin vorgeschlagen. Wird über den Ausweichtermin keine Einigung erzielt, so werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Haftungsausschluss

Für Schäden während des Kurses haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Fahrzeuge der Teilnehmer bleibt die Haftung ausgeschlossen. Für spätere Schäden, die angeblich im Rahmen der Umsetzung der vermittelten Seminarinhalte entstanden sind, wird keinerlei Haftung übernommen.

Aus den Teilnehmerunterlagen kann keine Rechtspflicht oder Haftung des Auftragnehmers hergeleitet werden, auch, sofern darin zum geltenden Recht abweichendes angegeben ist.

 

Datenschutz

Der Teilnehmer und sein Arbeitgeber stimmen zu, dass ihre Daten vom Auftragnehmer mittels EDV erfasst und verarbeitet werden. Der Auftragnehmer sichert zu, dass diese Daten ausschließlich für interne Zwecke (Rechnungserstellung, etc.) genutzt und an Dritte (KBA etc.) nur im vereinbarten Rahmen weitergegeben werden. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Weitergabe der Daten zum Zwecke der Werbung, Statistik etc. einverstanden, sofern er dies nicht ausdrücklich schriftlich widerruft.

 

Urheberrecht

Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.

 

Ausschluss von der Teilnahme

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes.

 

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Miltenberg, Bayern. Der Auftragnehmer ist aber berechtigt, allfällige Ansprüche bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.

Salvatorische Klause

Sollte ein Teil des Vertrages nichtig sein, so bezieht sich diese Nichtigkeit nur auf diesen Vertragsteil. Die übrigen Vertragsteile bleiben bestehen.

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